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Kaufleute für Versicherungen und Finanzanlagen absolvieren im vierten Halbjahr der Ausbildung bereits den ersten Teil der Abschlussprüfung. Die Themen aus diesem Teil 1 werden nicht noch einmal in Teil 2 der Abschlussprüfung abgefragt – sie werden dort als bekannt vorausgesetzt.
Teil 2 der Abschlussprüfung findet am Ende der gesamten Ausbildung statt und besteht aus mehreren Prüfungsbereichen.
Da die Abschlussprüfung aus zwei zeitlich auseinander liegenden Teilen besteht, wird diese Prüfungsform „gestreckte Abschlussprüfung“ genannt.
Zu Inhalten, zum Ablauf und zur gestreckten Abschlussprüfung der Berufsausbildung Kaufmann/Kauffrau für Versicherungen und Finanzanlagen finden Sie in unserem KVF-Guide. Diese werden kontinuierlich ergänzt.